Kleingartenverein Grünlandtal e. V.
Gartenordnung

Gartenordnung für den Kleingartenverein Grünlandtal e. V. - Stand 05.02.2023


Sehr geehrte Gartenfreundin, sehr geehrter Gartenfreund,


mit dieser Information möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich mit den Regeln und Vorschriften unseres Kleingartenvereins vertraut zu machen. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten einen Gartenfreund oder ein Vorstandsmitglied anzusprechen, denn alle Gegebenheiten haben wir bestimmt nicht erfasst.


Der Vorstand



1. Benutzung des Parkplatz
Jede Parzelle erhält eine Parkkarte, die einen PKW zur Benutzung des Parkplatzes berechtigt. Sie ist gut sichtbar an die Windschutzscheibe zu legen. Ein Stellplatz ist als Behindertenparkplatz ausgewiesen. Dieser darf nur mit einer Parkkarte und einem Parkausweis für Schwerbehinderte (blauer Ausweis) benutzt werden.


PKW, die gegen diese Auflagen verstoßen, können vom Verein jederzeit auf Kosten der Fahrzeughalter abgeschleppt werden. Die Fahrzeuge sind mit dem Auspuff zur Platzmitte und nicht zu den Büschen abzustellen.

2. Nutzung des Müllcontainers
Der Container dient ausschließlich zur Aufnahme des Hausmülls. Es ist nicht erlaubt, Gartenabfälle wie Rasen-, Laub- und Baumschnitt, sowie Schutt, Steine und Sperrmüll abzulegen.


3. Mittagsruhe
In der Kolonie ist in den Monaten Mai bis September an jedem Tag die Mittagsruhe von 13-15 Uhr strikt einzuhalten. Des Weiteren ist Samstags ab 13 Uhr und an Sonn- und Feiertagen jede Lärmentwicklung durch Gartengeräte und / oder ähnlichen Werkzeugen gem. Lärmschutzverordnung des Landes Berlin zu unterlassen. Kinder sind nun einmal etwas lauter, aber man kann sie aus Rücksicht auf die Nachbarn, während dieser Zeit bestimmt mit „leiseren Aufgaben“ beschäftigen.


4. Nutzung des Vereinshauses
Das Vereinshaus kann von den Mitgliedern für eigene Feiern gegen eine Gebühr von z. Zt. € 50,- pro Tag genutzt werden. Auskünfte und Terminabsprachen sind mit dem Vorstand oder Vergnügungsausschuss (s. Anlage) zu führen.


5. Nutzung des Vereinsinventars
Vereinsinventar, wie Stühle, Bänke und Tisch sowie Gläser können für Feierlichkeiten auf den Vereinsparzellen gegen eine kleine Nutzungsgebühr von € 5,- ausgeliehen werden. Absprachen sind ebenfalls mit dem Vergnügungsausschuss oder Vorstand (s. Anlage) zu führen. Aus- und Rückgabe und Überprüfung erfolgt durch unseren Vergnügungsausschuss oder den Vorstand.


6. Nutzung von Arbeitsgeräten des Vereins
Die Ausgabe von Arbeitsgeräten aus dem Vereinsgerätehaus wie Leitern, Häcksler, Vertikutierer, Heckenscheren, Schubkarren, Anschlusskabel u. ä. sind nur über unseren Gerätewart / Vorstand (s. Anlage) möglich.


7. Arbeitsdienst
Im Gemeinschaftsbereich unserer Gartenanlage fallen im Laufe eines Jahres viele Arbeiten an, die im Rahmen von Arbeitsdiensten durch die Mitglieder erledigt werden müssen. Durch Mitgliederbeschluss ist jedes Mitglied unter 70 Jahren bis zu 6 Arbeitsstunden pro Jahr verpflichtet seinen Arbeitsdienst abzuleisten. Bei Nichterfüllung werden pro Stunde z. Zt. € 50,- in Rechnung gestellt. Sollten Gartenfreunde am Arbeitsdienst verhindert sein, werden alternativ vom Vorstand vorgegebene Arbeiten erledigt.


8. Beitrags-, Pacht-, Wassergeld- und Sonderzahlungen
Jedes Mitglied erhält nach Ablauf des Gartenjahres (Oktober) vom 1. Kassierer die Abrechnung über Vereinsbeitrag, Müllgebühren, Wasserverbrauch etc., dessen Betrag innerhalb der angegebenen Fristen auf das Vereinskonto zu überweisen ist. Die Bankverbindung finden Sie auf der Abrechnung sowie in der Anlage. Die Pacht- und Gebühren des Landesverbandes werden ebenfalls am Ende des Jahres durch uns eingezogen und entsprechend weitergeleitet. Auf Mitgliederversammlungen beschlossene Umlagen sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe auf das Vereinskonto zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Mahngebühren von € 5,-
fällig werden.


9. Grubenabfuhr
Die Fäkaliengruben können max. einmal monatlich von der vom Vorstand vertraglich festgelegten Abfuhrunternehmen (z.B. Fa. Tolinski oder Fa. Wolter) geleert werden. Aus Preisgründen Sollten möglichst 5, aber mindesten 3 Gruben geleert werden, deshalb ist bei Bedarf eine Absprache mit unserem Vorstand nötig, die den Abfuhrtermin vereinbaren und am „schwarzen Brett“ bekannt geben.


10. Schlichtungsausschuss
Der Verein hat einen gewählten Schlichtungsausschuss, den jedes Mitglied in Anspruch nehmen kann, wenn es ihm nicht gelingt, eine Problemsituation mit anderen Mitgliedern selbst zu lösen. Der Ausschuss dient nicht als Konfliktberater bei Problemen zwischen Mitgliedern und Vorstand.


11. Vergnügungsausschuss
Jedes Vereinsmitglied erhält am Jahresende den Veranstaltungsplan für das kommende Gartenjahr. Außerdem wird er am Schwarzen Brett" neben dem Vereinshaus bekannt gegeben. Die Veranstaltungen sind im Einvernehmen von Vergnügungsausschuss und Vorstand festgelegt. Die Teilnahme an den Festlichkeiten ist möglichst rechtzeitig dem Vergnügungsausschuss mitzuteilen, damit entsprechend disponiert werden kann.


12. Wasseruhren
Auf den jährlichen Abrechnungen des Vereins wird darauf hingewiesen, bis wann die Wasseruhren geeicht sind und getauscht werden müssen. Die alte Uhr ist unseren Wasserwart rechtzeitig, d.h. nach Aufforderung in der Wasserrechung zu übergeben. Der Austausch kann in Eigenregie, oder von unserem Wasserwart vorgenommen werden. Die Zählerstände der alten und neuen Uhr müssen auf jeden Fall festgehalten werden. Keineswegs ist es zulässig, die Wasseruhr eigenmächtig und ohne Zustimmung unseres Wasserwarts auszutauschen.


13. Verbandszeitschrift
Jedes Mitglied erhält monatlich die Gartenfachzeitschrift, „Der Gartenfreund“. Die Kosten für den elektronischen Versand der Zeitung sind im Mitgliedsbeitrag des Landesverbands enthalten. Für die Zustellung benötigen wir eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen. Gegen ein geringes Entgelt können Sie die gedruckte Zeitschrift auch per Post erhalten. Wenden Sie sich hierfür an den Verlag W. Wächter: vertrieb@waechter.de



Anhang: Kontaktinformationen
Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf, e.V.
Roedernallee 35-37
13407 Berlin
Telefon: 030 / 4140120
E-Mail: info@bdk-reinickendorf.de


Kleingartenverein Grünlandtal e.V.
In den Kaveln 1A
13437 Berlin
E-Mail: gruenlandtal@t-online.de
Die Sprechstundenzeiten finden Sie unter folgendem Link: Kontakt - Kleingartenverein Grünlandtal e. V. (gartenbund.de)

Die Kontaktinfomationen zum Vorstand, Wasserwart, Gerätewart, Schlichtungs- und Vergnügungsausschuss finden Sie unter folgendem Link: Geschäftsführung und Verwaltung - Kleingartenverein Grünlandtal e. V. (gartenbund.de)

Dokumente:
Gartenordnung
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